Honorar
© Rechtsanwalt Trimborn v. Landenberg 2015
Einen Anwalt nehmen? Das kann ich mir nicht leisten.
Oft gehört, doch meistens falsch: anwaltlicher Rat kostet nicht so viel wie häufig behauptet wird. Im Gegenteil: gerade in Erbsachen kann ein frühzeitiger Besuch beim Anwalt helfen, viel Geld und Ärger zu sparen.
Es bedarf oft nur einer einzigen Beratung, die die Rechtslage klärt und böses Blut erst gar nicht entstehen läßt. Ein klares und formwirksam errichtetes Testament kostet nur einen Bruchteil dessen, was ein Prozess kosten würde, in dem sich die Erben um den Inhalt und die Gültigkeit eines Testaments streiten müßten.
Damit Sie von Anfang an wissen, was auf Sie zukommt, sind wir zu Beginn einer jeden Beratung selbstverständlich bereit, Sie über die zu erwartenden Kosten aufzuklären. Das ist für den Anwalt die normalste Sache der Welt.
Wir sagen Ihnen auch, ob im konkreten Fall die Erstattung Ihrer Kosten durch Dritte erfolgt, z.B. im Rahmen der Prozesskostenhilfe. In erbrechtlichen Angelegenheiten übernimmt ggf. Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten für eine erste Beratung.
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