Beratung vor dem Erbfall  


                                                   © Rechtsanwalt Trimborn v. Landenberg 2015
Traurig, aber wahr: Den Tod kann jeden jederzeit treffen. Man ist daher nie zu jung und nie zu arm, sich Gedanken über die Folgen zu machen. Leider gibt es häufig unnötigen Streit und böse Überraschungen, weil der letzte Wille nicht oder nicht richtig formuliert wurde.
Dies zu vermeiden und individuelle Vorstellungen zu verwirklichen, ist das Ziel einer Beratung, die sich u.a. mit folgenden Fragen befaßt:

  • Wie sichere ich meinen Ehepartner ab, ohne die Kinder zu benachteiligen?
  • Wie sichere ich meine Kinder ab, wenn mein Ehepartner wieder heiratet?
  • Wie vermeide ich Pflichtteilsansprüche?
  • Brauche ich Testamentsvollstreckung?
  • Wie bedenke ich Menschen, die für mich gesorgt haben?
  • Wie halte ich Erbschaftssteuern gering?
  • Brauche ich eine Vorsorgevollmacht/Patientenverfügung?

Wir nehmen uns die Zeit, um eine passende Lösung nach individuellen Vorgaben zu suchen. Soweit erforderlich, arbeiten wir auch mit anderen Fachleuten, z.B. Steuerberatern und Notaren, zusammen.