Beratung nach dem Erbfall  


                                                   © Rechtsanwalt Trimborn v. Landenberg 2015
Ein Todesfall bringt Trauer, verlangt aber leider auch umgehendes Handeln. Als Erbe haben Sie plötzlich mit Banken, Versicherungen und dem Finanzamt zu tun. Nachlaßgläubiger treten an Sie heran, die Erbengemeinschaft soll möglichst reibungslos auseinandergesetzt werden. Wir bieten unabhängige Beratung und Vertretung rund um den Erbfall.
Unzählige Fragen kommen auf Sie zu, bei deren Lösung wir Ihnen zur Seite stehen.

  • Liegt ein Testament vor oder gilt gesetzliche Erbfolge?
  • Erbe ich allein oder mit anderen?
  • Wie vermeide ich Pflichtteilsansprüche?
  • Wie setze ich mich mit meinen Miterben auseinander?
  • Ist ein Pflichtteil zu zahlen?
  • Wie groß ist der Nachlaß?
  • Wie komme ich in den Besitz des geerbten Vermögens?
  • Hatte der Erblasser Schulden, für die ich haften muß?
  • Soll ich die Erbschaft ausschlagen?
  • Brauche ich einen Erbschein?
  • Muß ich Erbschaftssteuer zahlen?